Die International Telecommunication Union (ITU) hat ihren ersten Entwurf für einheitliche Spezifikationen des neuen Mobilfunkstandards 5G veröffentlicht. Nach dem Papier sollen Anwender mit bis zu 100 Megabit pro Sekunde im Downstream und 50 Megabit per Upstream surfen können. Die genannten Bandbreiten sollen als Standardwerte und nicht als Spitzenwerte betrachtet werden.
Die Funkmasten sollen eine Mindestbandbreite von 20 Gigabit pro Sekunde im Downstream bieten und 10 Gigabit pro Sekunde im Upstream. Die Abdeckung soll sich pro Funkmast auf maximal 1 Million Geräte pro Quadratkilometer belaufen. Als Latenzzeit wurden vier Millisekunden genannt. Beim 5G-Vorgänger LTE fällt die Latenzzeit hingegen fünf mal höher aus. Der fünfte Mobilfunkstandard soll noch in Zügen funktionieren, die mit einer Geschwindigkeit von bis zu 500 Stundenkilometern fahren.
Bei der ITU handelt es sich um eine Agentur der Vereinten Nationen, die für Informations- und Kommunikationstechnologien die Verantwortung trägt. Sie zeichnet für die weltweite Frequenznutzung verantwortlich und legt internationale Standards für die Telekommunikation fest.
Die veröffentlichten Spezifikationen des Entwurfs könnten im November dieses Jahres im Rahmen der nächsten ITU-Zusammenkunft bestätigt werden. Ein einheitlicher 5G-Standard können Hersteller wie Provider eigene 5G-Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Im Jahr 2020 wird die Einführung erster kommerzieller 5G-Netze erwartet, doch in den USA kündigen sich erste Vorphasen-5G-Netze bereits für 2018 an, die auch Endkunden angeboten werden sollen.
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