Die Bundesnetzagentur hat den Vorschlag unterbreitet, die UMTS-Frequenzen für die Nutzung des künftigen Mobilfunkstandards 5G zu verwenden. Die Behörde veröffentlichte Orientierungspunkte, die Frequenzen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur identifizieren. Wie Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur sagte, werde man rechtzeitig geeignete Frequenzen für 5G zur Verfügung stellen. Der Ausbau digitaler Infrastrukturen würde gefördert und Innovationen in den Bereichen Smart City, Smart Home und Smart Factory ermöglichen. Der Mobilfunkstandard 5G könne die im Jahr 2000 versteigerten UMTS-Frequenzen verwenden, die bis zum Jahr 2020 zugeteilt seien.
Wie die Bundesnetzagentur müsse aus diesem Grund rechtzeitig bezüglich der erneuten Bereitstellung entschieden werden. Zusätzlich würden weitere Frequenzbereiche als Pionierbänder für 5G identifiziert und sollten ebenfalls zeitig für den 5G-Ausbau verfügbar sein. Die Interessen der Mobilfunknetzbetreiber, Neueinsteiger, Diensteanbieter und virtuellen Netzbetreiber gilt es bezüglich der Entscheidung der zukünftigen Nutzung der Frequenzen zu berücksichtigen. Vor einem halben Jahr hatte die Bundesnetzagentur einen Frequenzkompass für die aktuellen frequenzobligatorischen Handlungsfelder publiziert. Die Orientierungspunkte beschreiben in einem Überblick die einzelnen Frequenzbereiche und erste Erwägungen für die künftigen Frequenzzuteilungen.
Im Jahr 2020 werden die ersten kommerziellen 5G-Netze erwartet. Die Bandbreite von 5G beläuft sich je nach Anwendungsbereich auf 10 bis 20 Gigabit pro Sekunde. Neben der hohen Bandbreite profitieren 5G-Anwender von der niedrigen Latenzzeit, geringen Stromverbrauch und einer deutlich höheren Reichweite als beim Vorgänger LTE.